|
|
|
Anzeige |
Meist gelesen |
|
|
|
|
|
|
|
|
Schiffsfonds: Dr. Peters Schiffsfonds verklagen DS Fonds Anleger
|
|
|
|
|
|
|
|
| VON KATJA ROSE |
|
München, den 13.01.2012 – Vor rund zwei Jahren erhielten Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds "MS Cape Norman" ("DS-Rendite-Fonds Nr. 47 MS Cape Norman GmbH & Co. Containerschiff KG") Post vom Fondsverwalter. Dieser forderte die Anleger auf, angeblich erhaltene "Darlehen" an den Fonds zurückzuzahlen. Anlegern, die diese Zahlung nicht leisten, wurde mit Klage gedroht. Offensichtlich wurde diese Drohung nun wahr gemacht, da erste Schiffsfonds Anleger bereits Klagen durch das Landgericht Dortmund erhielten.
Der Rechtsanwalt Thorsten Krause von der Kanzlei KAP für Anlegerrecht und Anlegerschutz erläutert dieses Handeln, wie folgt: "Nach Auffassung des Dr. Peters Schiffsfonds sind die in den ersten Jahren an die Anleger gezahlten Ausschüttungen, keine Ausschüttungen im eigentlichen Sinne, sondern wurden durch den Fonds als "Darlehen" an die Anleger ausgegeben. Diese Darlehen fordert die Fondsgesellschaft nun wieder zurück".
Aus Sicht der Rechtsanwälte Anja Appelt und Thorsten Krause, beide Partner der auf Bankrecht und Kapitalmarkrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte, handelt es sich bei den Vereinbarungen, dass Auszahlungen als angebliche Darlehen zu behandeln sind, jedoch um sogenannte "überraschende Klauseln". "Im wesentlichen Text zu der Beteiligung ist von dieser praktischen Nachschusspflicht nie die Rede. Dies taucht lediglich an versteckter Stelle im Gesellschaftsvertrag sehr stark verklausuliert auf. Ob dies tatsächlich genügt, um eine Zahlungspflicht der Anleger auszulösen, erscheint fraglich", äußert sich Rechtsanwältin Appelt abschließend.
Schiffsfonds Anleger, die eine entsprechende Klage erhalten, sollten sich von einem auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer Verteidigung beraten lassen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Suchen |
Aktuelle News |
News dieser Kategorie |
|
|
|
|
|