Bearbeitungsgebühren rechtswidrig: richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs
VON RALF RENNER
Der Bundesgerichtshof hatte über die Rechtmäßigkeit von sogenannten Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen zu entscheiden. In den zugrunde liegenden Angelegenheiten hatten die Banken neben den üblichen Darlehenszinsen auch jeweils ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt formularmäßig vereinbart. Die Richter des Bundesgerichtshofs haben festgestellt, dass die Banken damit ihre Kunden unangemessen benachteiligt haben. Denn damit haben die Banken Kosten für Tätigkeiten auf ihre Kunden abgewälzt, die die Banken in eigenem Geschäftsinteresse erbracht haben bzw. wozu sie rechtlich verpflichtet waren.
Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: "Diese Entscheidung setzt die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Bankkunden Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen."
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