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Die sittenwidrige Ausbeutung des Staates durch die Kirchen

VON GERT-JOACHIM HETZEL meist gelesen

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Pressemitteilung

Die sittenwidrige Ausbeutung des Staates durch die Kirchen

Endlich sind einige Politiker aufgewacht und denken beim Sparen auch an die überreichen Kirchen. Der Staat schenkt ihnen jährlich Subventionen in Höhe von rund 14 Milliarden Euro. Und dies, obwohl 40 % aller Deutschen mit den beiden Amtskirchen nichts zu tun haben. Rund 2 Milliarden Euro machen allein die Steuer- und Gebührenbefreiungen aus, die sich die Kirchen ausbedungen haben. Rund 500 Millionen Euro bringen die Bundesländer für die Besoldung von Bischöfen, Vikaren, Pfarrern und anderen Geistlichen sowie die Finanzierung rein innerkirchlicher Einrichtungen auf.

Dass der Steuerzahler dem Kirchenpersonal ein sorgenfreies Leben finanziert und der Staat auf Milliarden von Steuern zugunsten kirchlicher Einrichtungen verzichtet, wird bis heute gebetsmühlenartig mit einem Ereignis begründet, das bereits über 200 Jahre zurückliegt, der Säkularisation. Napoleon hatte dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation eine Neugestaltung verordnet. Die Reichsfürsten verloren ihre linksrheinischen Territorien und wurden durch Kirchengüter rechts des Rheins entschädigt. Im Gegenzug wurden sie verpflichtet, für die „feste und bleibende Ausstattung der Domkirchen ... und der Pensionen für die aufgehobene Geistlichkeit zu sorgen“.

Daraus wurde dann eine endlose Geschichte. Aus Vereinbarungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden Konkordate und Kirchenverträge zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Sie wurden aufgestockt und erweitert und Vergünstigungen auf Vergünstigungen getürmt, sogar in den neuen Bundesländern, in denen die Kirchen fast verschwunden sind. Bereits die Verfassungsväter von Weimar wollten 1919 einen Schlussstrich ziehen. Und die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten es 1949 ebenfalls. Doch die entsprechenden Gesetze blieben bislang aus. Die Politiker wagten es nicht, an die Kirchenpfründe zu rühren. Sie legten fest, dass die Staatsleistungen an die Kirchen per Gesetz abgelöst werden müssen. Doch ein solches Gesetz blieb bislang aus.

Die Ablösung der alten Staatsleistungen sei zu teuer, hieß es. Und die Konkordate und Kirchenverträge seien unkündbar. „Lauter Ausreden“, sagte dazu heute Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, der im März dieses Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers eingereicht hat (www.kanzlei-sailer.de). „Die Säkularisationsverluste wurden durch die Staatsleistungen der letzten 200 Jahre doppelt und dreifach ausgeglichen. Dass der Staat hierfür immer noch bezahlt, ist ein massiver Verfassungsverstoß. Bereits seit 1919 durften Altleistungen nicht durch neue Verträge verlängert oder ersetzt werden.“

Wir fragen die Politiker: Wollt Ihr dem Klerus eine „ewige Rente“ bezahlen? Ist Euch die Kirchenbürokratie, der die Gläubigen scharenweise davonlaufen, immer noch wichtiger als soziale Gerechtigkeit gegenüber Hartz IV-Empfängern und kinderreichen Familien? Warum verlangt Ihr nicht von den Kirchen, dass sie sich selbst finanzieren, statt auf sittenwidrige Weise den Staat auszubeuten? Denn es ist sittenwidrig, auf Verträgen mit ewiger Laufzeit zu bestehen. Da die Geschäftsgrundlage für staatliche Entschädigungsleistungen längst entfallen ist, kann der Staat die alten Vereinbarungen jederzeit kündigen, ja, er muss es sogar tun - im Interesse der Gerechtigkeit und des Gemeinwohls.

Weitere Informationen: www.christus-oder-kirche.de , Telefon 09391-50 42 13


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Pressekontakt:
Gert-Joachim Hetzel


Artikel vom 28.07.2010


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