Kernkraftwerk Emsland nach Revision wieder am Netz

Kernkraftwerk Emsland nach Revision wieder am Netz

Kernkraftwerk Emsland nach Revision wieder am Netz

Nach Abschluss der jährlichen Anlagenrevision ist das Kernkraftwerk Emsland (KKE) am (heutigen) Mittwoch wieder ans Netz gegangen. Während der knapp 18-tägigen Revision wurden unter anderem etwa 700 wiederkehrende Prüfungen ausgeführt, sicherheits-technisch relevante Abweichungen traten dabei nicht auf.

Während des Stillstands wurden bereits eingesetzte Brennelemente inspiziert, frische Brennelemente wurden nicht mehr eingesetzt. Die Prüfungen sicherheitstechnisch wichtiger Komponenten wurden ohne Auffälligkeiten abgeschlossen. Während der Revision ereigneten sich drei meldepflichtigen Ereignisse der Kategorie N (Normal).

Im Rahmen von planmäßigen Innenbesichtigungen wurde an einer erdverlegten Leitung des gesicherten Nebenkühlwassersystems eine lokale Wanddickenschwächung durch Korrosion festgestellt, der betroffene Flansch wurde ausgetauscht.

Bei einer Stellantriebsrevision an einer motorbetriebenen Armatur wurde festgestellt, dass an der Flanschverbindung zwischen E-Motor und Stellantriebsgehäuse anstelle von sechs nur vier Schrauben verbaut waren. Eine Übertragbarkeitsprüfung lieferte Befunde an insgesamt vier Armaturen. Eine Analyse ergab, dass die bisher installierten vier Schrauben ausreichend bemessen waren, um die anforderungsgerechte Funktion sicherzustellen.

Im Saugrohr einer Nebenkühlwasserpumpe wurde ein Abdeckblech vorgefunden, welches im Betrieb in den Rechenschacht gelangt war, wodurch die Pumpe als unverfügbar anzusehen war. Das Blech wurde entfernt und es wurden Maßnahmen gegen Wiederholung getroffen.

Alle für die nukleare Sicherheit bedeutsamen Revisionsarbeiten wurden vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und den hinzugezogenen Sachverständigen des TÜV Nord EnSys (Hannover) und der Stangenberg und Partner (SPI) intensiv kontrolliert und überprüft. Diese Prüfungen bestätigten, dass keine Abweichungen vom genehmigten Zustand der Anlage vor-liegen, die Zustimmung zum Wiederanfahren ist erteilt worden.

Quelle Pressemeldung von  Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz